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Geschichte

Schon seit alters her ist die Menschheit in der Lage, mit Wasserfahrzeugen schwimmend Gewässer aller Art zu befahren bzw. zu überwinden. Waren dies im Anfang einfache Fahrzeuge wie Einbäume, Schilfboote und Rindenflöße, hat sich dieses Verkehrs- und Transportmittel im Laufe der Zeit stetig fortentwickelt über Segel- und Dampfschiffe bis zur heutigen modernen See- und Binnenschifffahrt.

Zunächst wurden ausschließlich natürliche Gewässer wie Meere, Seen und Flüsse befahren.

Um die Schiffe mit zunehmender Größe sinnvoll nutzen zu können, wurden bereits früh wasserbauliche Anlagen wie Häfen und Umschlagplätze benötigt.Im Einzelfall wurden natürliche Wasserstraßen ausgebaut. Später entstand auch die Idee, künstliche Wasserstraßen in Form von Kanälen anzulegen. Höhenunterschiede wurden mittels Schleusen überwunden.

Zunächst gab es für die Wasserwege keine besondere Verwaltung. In den Anfängen waren die Schifffahrttreibenden weitgehend auf Selbsthilfe angewiesen und wurden lediglich sporadisch von staatlicher bzw. kommunaler Seite unterstützt.

Anfänge einer Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung im Weserraum

Die Zersplitterung der deutschen Länder im Mittelalter bis in die Neuzeit hinein ließ eine einheitliche Verwaltung der Binnenwasserstraßen und damit der Weser nicht zu.

Erst im 18. Jahrhundert zeigten sich Ansätze einer großzügigeren, auch größere Strecken der Weser erfassenden Verwaltung.

Mit Reglement vom 18.04.1823 wurde die Generaldirektion des Wasserbaus als Oberste Zentralverwaltungsbehörde für sämtliche Wasserbausachen im Königreich Hannover gegründet. Ihre Aufgabe war die oberste technische Leitung des gesamten Wasserbaus einschließlich der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und Bauten, die von Landdrosteien (heute vergleichbar den Bezirksregierungen) durchzuführen und zu verwalten waren. Auch die Erarbeitung wasserrechtlicher und schifffahrtspolizeilicher Gesetze und Verordnungen oblag der Generaldirektion.

Bei den Landdrosteien waren bis 1864 insgesamt 23 sogenannte Wasserbauinspektionen als untere Instanz eingerichtet, darunter auch im Landdrosteibezirk Hannover die Wasserbauinspektionen Hameln, Nienburg, Hoya und Verden sowie im Bezirk der Landdrostei Osnabrück die Wasserbauinspektion Osnabrück. Darüber hinaus bestanden an den preußischen Abschnitten der Weser Wasserbauinspektionen in Minden und Höxter sowie im kurhessischen Bereich u.a.die Wasserbauinspektion Rinteln.

Die Wasserbauinspektionen können als Vorläufer der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (neue Bezeichnung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter) angesehen werden.

Eine erstmalig einheitliche Verwaltung der Wasserbaubelange des Weserstromgebietes mit seinen Nebenflüssen wurde erst nach der Annexion des Königreiches Hannover und des Kurfürstentums Hessen durch Preußen nach Beendigung des österreichisch-preußischen Krieges im Jahre 1866 möglich.

Hinderlich war jedoch zunächst noch die Verzettelung der Verwaltung auf fünf Regierungen (Kassel, Hildesheim, Hannover, Minden und Stade) entlang des Flusses sowie die bereits 1852 aufgehobene Sonderstellung der Generaldirektion und deren Zuordnung zum Innenministerium.

Erst 1876 wurden im Interesse einer stromeinheitlichen Aufgabenwahrnehmung über die Grenzen von Regierungsbezirken hinweg Strombaubezirke geschaffen, deren übergeordnete Instanz seit dem 1. April 1896 die Weserstrombauverwaltung beim Oberpräsidenten in Hannover war.

Die Zuständigkeit der Weserstrombauverwaltung erstreckte sich auf

  • die preußische Weser von Münden bis zur oldenburgischen Landesgrenze oberhalb Geestemünd
  • die kanalisierte Fulda einschließlich Hafen Kassel
  • die Mündung der Werra, einschließlich Wehr und Schleuse
  • den unteren Lauf der Aller bis nach Verden, einschließlich des dortigen Hafens

Damit ist grob bereits der Zuständigkeitsbereich bezogen auf die Fließgewässer der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte (neue Bezeichnung: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Hannover) umrissen.

Seit 1902 lautete die offizielle Bezeichnung der Weserstrombauverwaltung: "Der Oberpräsident der Provinz Hannover (Weserstrombauverwaltung)".

Ihr waren folgende Aufgaben zugeordnet:

  • der Bau und die Unterhaltung der Schifffahrtsanlagen
  • die Aufsicht über solche Schifffahrtsanlagen und Häfen, die nicht vom Staat zu unterhalten waren
  • die Beobachtung und Untersuchung der Hochwasserverhältnisse sowie die einheitliche Leitung von Maßnahmen zur Abwendung und Bekämpfung von Hochwasser- und Eisgefahr
  • die technische Prüfung von Entwürfen sowie die Überwachung von Maßnahmen und Anlagen im Zusammenhang mit Strom- und Uferbauten sowie Deichschutz
  • die Verwaltung von Verkehrsabgaben sowie Angelegenheiten des Fährregals, der Fährkonzession, Schiffbrücken und Fähren

Als nachgeordnete Behörden waren die Wasserbauinspektionen Kassel I, Hameln, Minden, Hoya und Verden eingerichtet. Die bis dahin selbständigen Wasserbauinspektionen Höxter, Rinteln und Nienburg wurden jeweils benachbarten Behörden angegliedert.

Die Wasserbauinspektion Minden

Als "Bauinspektion der Königlichen Regierung der allgemeinen preußischen Bauverwaltung" war diese Behörde zunächst bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus neben den wasserbaulichen Angelegenheiten für sämtliche staatlichen Bausachen insbesondere auch für den Straßen- und Wegebau zuständig.

Neben dem damals mit einer Personalstärke von vier Beschäftigten bescheidenen Bürobetrieb unterstanden dem "Bauinspektor" als Leiter der Behörde zusätzlich für den Außendienst ein Kribbmeister (Vorgänger des späteren Bauwartes und heutigen Außenbeamten), sechs Buhnenwärter, ein Hafenmeister, ein Baggermeister sowie ein Maschinist für den Dampfbagger.

Im Jahre 1879 wurde die Zuständigkeit der Bauinspektionen auf die wasserbaulichen Belange eingeschränkt. Folgerichtig wurden die Behördenseit 1882 als "Königliche Wasserbauinspektion" bezeichnet. Nach der Zusammenlegung der Wasserbauinspektionen Rinteln und Minden im Jahre 1884 - zunächst unter der Bezeichnung "Wasserbauinspektion Rinteln-Minden" - wurde der Amtssitz dieser größeren Behörde zum 01.10.1892 nach Minden verlegt, nachdem sie bis dahin in Rinteln untergebracht war. Ab diesem Zeitpunkt existiert nur noch die "Wasserbauinspektion Minden".

Im Jahre 1908 waren diesem Amt im Bereich der Weser die Wasserbauwartbezirke Rinteln, Vlotho, Minden und Petershagen zugeordnet

Die Jahre 1910 bis 1949

Im Jahr 1910 wurden die Wasserbauinspektionen in "Wasserbauämter" umbenannt, die seitdem von "Amtsvorständen" geleitet wurden.

Im Zuge des Baus des Mittellandkanals in den Jahren 1906 bis 1916 (zunächst von Bergeshövede bis Hannover) wurden im  Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden mehrere sogenannte Kanalbauämter eingerichtet, die mit zunehmendem Baufortschritt wieder aufgelöst bzw. in die Wasserbauämter Osnabrück und Minden II umgegliedert wurden. Das bisherige Wasserbauamt Minden erhielt als Namenszusatz die römische "I".

Als Aufgaben hatten die sog. Kanalämter die Wasserstraße durch entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen an Fahrrinne, Ufereinfassungen, Bauwerken und betriebstechnischen Einrichtungen in einem für die Schifffahrteinwandfreien Zustand zu erhalten. Zudem war der Betrieb der Sperrtore (heute: Sicherheitstore), Pumpwerke und Schleusen sicherzustellen und der Schiffsverkehr einschließlich der schifffahrtspolizeilichen Belange zu regeln.

Erst im Staatsvertrag vom 29. Juli 1921 wurde der Übergang der bisher unter der Hoheit der Länder stehenden Wasserstraßen auf das Reich geregelt. Die Verwaltung der Wasserstraßen erfolgte jedoch bis in die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg durch die bisherigen Landesbehörden, wenn auch seit dem Jahre 1921 unter der Aufsicht des Reichsverkehrsministeriums bzw. ab 1945 der Besatzungsmächte.

Im dritten Reich wurden die Wasserbauämter seit 1939 als "Wasserstraßenämter" bezeichnet.

Die Zeit nach 1949

Eine wirklich einheitliche Verwaltung mit eigenem Unterbau wurde erst mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 geschaffen.

Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der bisherigen Reichswasserstraßen und verwaltet diese durch eigene Behörden, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Dem Bundesministerium für Verkehr sind Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, diesen wiederum Wasser- und Schifffahrtsämter, nachgeordnet. Daneben gab und gibt es innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung weitere Institutionen mit Spezialaufgaben.

Rationalisierungsmaßnahmen ab 1978

Im Jahre 1978 wurden die Wasser- und Schifffahrtsämter Minden-Weser (das frühere Wasserstraßenamt Minden I), Minden-MLK (früher Wasserstraßenamt Minden II) und Osnabrück zum Wasser- und Schifffahrtsamt Minden mit einem erheblich größeren Zuständigkeitsbereich am Mittellandkanal zusammengefasst.

Gleichzeitig wurde ein Teil der örtlichen Zuständigkeit im Bereich der Weser an die Nachbarämter Hann. Münden und Verden abgegeben. Die Anzahl der Aufsichtsbezirke des Außendienstes wurde auf die Außenbezirke Bramsche, Bad Essen, Minden-MLK für den Mittellandkanal sowie auf den Außenbezirk Minden-Weser für den Bereich der Weser oberhalb Rinteln bis Petershagen reduziert.

Das durch die Zusammenlegung der Ämter neu geschaffene Wasser- und Schifffahrtsamt hatte seinen Hauptsitz im 1913-1915 gebauten Gebäude des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden-MLK, Am Hohen Ufer 1. Naturgemäß war dieses Gebäude für die Aufnahme der Vielzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisher drei selbständigen Ämter zu klein.

So musste zunächst das Gebäude des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden-Weser in der Lindenstraße 39 (früher Kampstraße) sowie ein weiteres  gegenüberliegendes Gebäude übergangsweise mit genutzt werden.

Dieses Provisorium konnte erst im Jahre 1996 mit dem Bezug eines Ergänzungsbaus neben dem inzwischen denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahre 1915 Am Hohen Ufer 1 behoben werden.

Im Juli 1994 wurde der Bauhof (die frühere Staatswerft) des Wasserstraßen-Maschinenamtes Minden, eines Amtes mit Spezialaufgaben innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Minden unterstellt.

Zum 01. Januar 1999 wurde auch das Wasserstraßen-Maschinenamt Minden selbst aufgelöst und umgegliedert in die Fachstelle Maschinenwesen Mitte, die ihren Sitz ebenfalls im Gebäude des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden hat und diesem angegliedert ist.

Zum 1. März 2006 wurden die Außenbezirke Minden-MLK und Minden-Weser zum "Außenbezirk Minden" zusammen gelegt.

Ab 01. Mai 2013 wurden die Wasser-und Schifffahrtsdirektionen umbenannt in "Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) - Außenstelle ..."; für den hiesigen Bereich hieß es genau Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Mitte in Hannover.

Am 01. Juni 2016 wurde die GDWS - Außenstelle Mitte in GDWS - Standort Hannover und das Wasser- und Schifffahrtsamt Minden in Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Minden umbenannt.

Am 05. Februar 2020 wurden die Ämter Braunschweig, Minden und Uelzen zusammengelegt und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal gegründet.