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Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Umweltinformationsgesetz (UIG)

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes.

Der Anspruch richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannrecht); eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird nicht verlangt. Der Anspruch richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde.

Das Informationsfreiheitsgesetz gibt den Behörden des Bundes sogenannte „Veröffentlichungspflichten“ auf; gemäß § 11 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) können sie den Organisations- und Aktenplan des WSA MLK / ESK online einsehen.

Anträge auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) oder dem Umweltinformationsgesetz (UIG) stellen Sie bitte unter der Kontaktadresse, sofern Sie die gewünschten Informationen nicht auf unserer Website finden können.