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Antrag und Informationen

Für die An- oder Ummeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antragsformular (Ausfüllhinweise beachten)
    vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • SEPA-Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie des Eigentumsnachweises (z. B. Kaufvertrag) für das Boot und den Motor
  • Kopie Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises/Reisepasses
  • Original Kennzeichen-Ausweis, wenn vorhanden (siehe auch Information für die An- oder Ummeldung)

Die Unterlagen sind komplett beim jeweiligen Dienstort des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal einzureichen. Anträge per E-Mail können nicht bearbeitet werden, da die Unterlagen "Antrag" und "SEPA" im Original vorliegen müssen.
Anschriften finden Sie unter "Ansprechpartner und Geschäftszeiten"

Informationen für die An- oder Ummeldung

Die Anträge auf Zuteilung amtlicher Kennzeichen können bei allen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern gestellt werden; der regionale Bezug ist nicht gegeben. Anträge für amtlich anerkannte Kennzeichen können beim ADAC, dem Deutschen Motoryachtverband e. V. oder dem Deutschen Segler-Verband gestellt werden.
Über das zugeteilte Kennzeichen wird ein Ausweis ausgestellt, der an Bord mitzuführen ist. 

Auch bei Kleinfahrzeugen mit Elektroantrieb ist die Motorleistung in kW anzugeben. Die Schubkraftangabe (z.B. lbs, kp, N) ist nicht aussagekräftig für die Leistung.

Die Ummeldung eines Bootes mit einem gültigen WSA-Kennzeichen auf einen neuen Eigentümer ist nur möglich, wenn der Vorbesitzer den Original-Ausweis des Bootes zur Abmeldung an das ausstellende WSA zurückgesandt hat. Eine Ummeldung unter Beibehaltung des im Original-Ausweis angegebenen Kennzeichens kann nur bei dem WSA erfolgen, das den Ausweis ausgestellt hat.

 
Informationen für die Abmeldung

(Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch, hier II Verfahren § 9 Änderungen)

Bei Verkauf Ihres Bootes sind Sie verpflichtet, die Abmeldung der auf Ihren Namen bestehenden Registrierung zu veranlassen. Das gilt auch, wenn das Kleinfahrzeug zerstört wurde oder für den Verkehr auf Binnenschifffahrtsstraßen nicht mehr geeignet ist oder wegen anderer Gründe abgemeldet werden soll. Hierzu übersenden Sie den Ausweis über das erteilte Kennzeichen im Original mit einem kurzen, formlosen Schreiben zum Grund der Abmeldung (z. B. wegen Verkauf) an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, das die Registrierung Ihres Bootes vorgenommen hat.
Solange der Ausweis über das erteilte Kennzeichen nicht im Original vorgelegt wird, bleibt die Registrierung unter Ihrem Namen bestehen.
Verlassen Sie sich beim Verkauf Ihres Bootes nicht darauf, dass der Käufer dies für Sie erledigt.
Die Abmeldung Ihres Kleinfahrzeuges ist gebührenfrei. Vermerken Sie bei der Abmeldung bitte, ob Sie eine, ebenfalls gebührenfreie Abmeldebescheinigung wünschen. In diesem Fall fügen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

Informationen zum Ausweisverlust

Ist Ihnen der Ausweis verloren gegangen oder zerstört worden, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise erhalten Sie im Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem - ELWIS