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Sport- und Freizeitschifffahrt

Allgemeines

Die für Sportboote schiffbaren und miteinander vernetzten Binnengewässer - Bundes- und Landeswasserstraßen zusammen - haben eine Länge von ca. 10.000 km, so dass Deutschland zu den interessanten Wassersportrevieren in Europa zählt. Über Wasserwege bestehen Verbindungen zu anderen europäischen Revieren einschließlich Nord- und Ostsee sowie Mittelmeer und Schwarzes Meer.

Vom Bundesverband Wassersportwirtschaft e. V. wird die Zahl der Sportboote in Deutschland auf 370.000 geschätzt, davon rund 250.000 Boote bis 7,50 m Länge. Die Zahl der Wassersportler wird angegeben mit 4,8 Mio. Personen, davon 1 Mio. Segler und 1,2 Mio. Motorbootfahrer. Diese Zahlen belegen, dass der Wassersport in Deutschland ein Breitensport ist.

Gemäß § 5 Bundeswasserstraßengesetz ist das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts einschließlich des Schifffahrtsabgabenrechts erlaubt. Hierbei sind insbesondere die Verkehrsvorschriften der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu beachten, wobei für den Rhein, die Mosel und die Donau besondere Verkehrsvorschriften gelten. Das Wasserskifahren und das Wassermotorradfahren ist nur auf besonders ausgewiesenen Strecken erlaubt. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie weitere nützliche Informationen rund um die Sportschifffahrt können im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice abgerufen werden.