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Schifffahrt

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Aufgabe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist es, neben Bau, Betrieb und Unterhaltung von Bundeswasserstraßen und ihrer Anlagen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu sorgen.
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSÄ) verfolgen diese Aufgaben in ihren Zuständigkeitsbereichen, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) MLK / ESK für den Bereich des Mittellandkanals von km 0 – 318,4 mit seinen Stich- und Verbindungskanälen und des gesamten Elbe-Seitenkanals.
Die Schifffahrtsbüros der WSÄ nehmen als Dienstleister vielfältige Aufgaben im Interesse der WSV und ihrer Kunden wahr, das WSA MLK / ESK erledigt diese Aufgaben an den jeweiligen Dienstorten in Minden, Braunschweig und Uelzen.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Schifffahrtsbüros gehören:

  • die Erstellung und Veröffentlichung von Verkehrsinformationen für die Binnenschifffahrt unter Beteiligung der Revierzentralen sowie aller sonstigen Stellen, mit den die Büros dienstlichen Kontakt haben,
  • die Erteilung von schifffahrtspolizeilichen Erlaubnissen nach BinSchStrO, z.B. für Sondertransporte und wassersportliche Veranstaltungen,
  • die Erstellung von Fachbeiträgen zu Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie zu schifffahrtspolizeilichen Vorschriften,
  • die Ausstellung und Prüfung von Schifferdienstbüchern,
  • die Erteilung von amtlichen Kennzeichen für Kleinfahrzeuge,
  • die Mitwirkung bei der Sicherstellung des Eisbrechdienstes,
  • die Aufbereitung und Bereitstellung von Verkehrsdaten für den Verkehrsbericht der WSV,
  • das Genehmigen von militärischen Übungen,
  • Sonstige Maßnahmen im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, z.B. die mögliche Untersagung der Weiterfahrt eines Fahrzeugs nach einer Havarie oder wegen Sicherheitsmängel in enger Abstimmung mit den Dienststellen der Wasserschutzpolizei.