E-Rechnung
Mit der Einführung der Europäischen Richtlinie 2014/55/EU werden alle öffentlichen Auftraggeber ab 27.11.2019 verpflichtet, elektronische Rechnungen (eRechnung) entgegenzunehmen und zu verarbeiten.
Ab dem 27.11.2020 besteht eine gesetzliche Einreichungspflicht. Dann dürfen wir Ihre Rechnung nur noch als eRechnung über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) entgegennehmen.
Die Ausnahmen sind in § 3 (3) E-Rechnungsverordnung des Bundes geregelt.
Diese Ausnahmen gelten nicht für Bestellscheinaufträge. Alle Rechnungen (auch die unter 1.000 Euro) auf Grundlage eines Bestellscheinauftrages sind ab dem 27.11.2020 immer über die ZRE einzureichen.
Die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse: https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do
Um künftig sicher zu stellen, dass Ihre Rechnung bei uns ankommt, ist es wichtig, dass eine entsprechende Numerik auf der Rechnung vorhanden ist.
Bitte geben Sie ab sofort bei jeder Rechnung folgende Nummern an:
Dienstort Minden | Dienstort Braunschweig | Dienstort Uelzen | |
Leitweg-ID | 991-00530-16 | 991-00531-13 | 991-00532-10 |
Nummer | Bestellscheinnummer s. Auftragsschreiben | Kreditorennummer | |
Kontakt Minden | Kontakt Braunschweig | Kontakt Uelzen |
Sollten Sie Rückfragen zur Art der Rechnungstellung oder zur eRechnung haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
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Aktuelles Dokument zur Lieferantenkommunikation - Mediathek der zentralen Webseite der E-Rechnung