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Schiffshebewerk Lüneburg - sicherheitsrelevante Instandsetzung der Troghaltevorrichtung

Sperrung des Hebewerks vom 17. bis 22. August 2020

Ausgabejahr 2020
Datum 14.08.2020

Im Rahmen einer planmäßigen Bauwerksinspektion wurde ein dringender Instandsetzungsbedarf an einer von vier Troghaltevorrichtungen am Osttrog erkannt. Da es sich dabei um sicherheitsrelevante Anlagenteile handelt, sind die Arbeiten so schnell wie möglich durchzuführen.
Die Troghaltevorrichtung sorgt für eine sichere Führung des Troges während des Auf- und Abstieges der Schiffe und verhindert bei Stopps den Verschleiß des Antriebssystems.

Florian Korytko, Fachgebietsleiter Schifffahrt im WSA Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal: „Die Troghaltevorrichtung ist für den sicheren und dauerhaften Betrieb der Anlage von immenser Bedeutung. Um die Sperrzeiten für die Schifffahrt so kurz wie möglich zu halten, arbeiten wir im 3-Schicht-Betrieb, also rund um die Uhr. Zusätzlich ziehen wir weitere Fachfirmen hinzu. Dadurch können wir die aufwendigen und sehr komplexen Arbeiten am Osttrog erheblich beschleunigen. Es gilt jedoch der Grundsatz: „Sicherheit vor Eile.“

Da neben den derzeit laufenden Arbeiten zur Grundinstandsetzung des Westtroges nun zusätzlich die umfassenden Instandsetzungsarbeiten am Osttrog durchzuführen sind, kommt es zu einer etwa einwöchigen Sperrung des gesamten Hebewerks und damit zu Einschränkungen für den Schiffsverkehr am Elbe-Seitenkanal als Hinterlandanbindung des Hamburger Hafens.
Das Schiffshebewerk Lüneburg in Scharnebeck wird im Zeitraum von Montag, 17.08.2020 (ab 06:00 Uhr) bis Samstag, 22.08.2020 (während des Tages) für die Schifffahrt nicht passierbar sein.
Die Schifffahrt wurde über die Sperrung frühzeitig informiert, sodass sich die Branche entsprechend vorbereiten konnte.
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Der Elbe-Seitenkanal (ESK) schließt zusammen mit der Elbe den Seehafen Hamburg an das deutsche Binnenwasserstraßennetz an und ist damit die zentrale Hinterlandanbindung des Hamburger Hafens. Vorteil des ESK gegenüber der Elbe ist die immer ausreichende Wassertiefe für die verkehrenden Schiffe und die erheblich kürzeren Wegstrecken zu den Binnenhäfen. Im Zuge des Baues des ESK wurde das Schiffshebewerk Lüneburg in den Jahren 1969 - 1975 als Doppel-Senkrechthebewerk gebaut und 1976 in Betrieb genommen. Das Hebewerk sorgt für die Überwindung der Höhe von 38 m und kann Schiffe mit einer Länge von bis zu 100 m aufnehmen.
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist für den Betrieb, den Erhalt sowie den Aus- und Neubau der Bundeswasser-straßen verantwortlich. Dazu zählt auch die Unterhaltung von Anlagen wie Schleusen, Wehren, Brücken und Hebewerken. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal ist zuständig für den Betrieb und die Unterhaltung des Schiffshebewerks in Scharnebeck.